Blog
In unserem Blog finden Sie viele spannende Artikel rund um die Themen i‑effect®, EDI und IBM i. Wenn Sie Vorschläge haben für einen Thema, das Sie interessiert, freuen wir uns auf Ihre Vorschläge.
IT-Förderprogramme: finanzieller Rückenwind für die neue EDI-Lösung
Kurzfassung - Auf Bundes- und Landesebene gibt es zahlreiche Förderprogramme, die Unternehmen aus dem Mittelstand bei der Investition in die Digitalisierung unterstützen – zum Beispiel für die Einrichtung einer neuen EDI-Infrastruktur.
Dienstag, 30. Juli 2019Dass Deutschland bei der Digitalisierung im internationalen Maßstab hinterherhinkt, ist keine Neuigkeit. Nicht nur der Staat muss mehr tun – Stichwort Breitbandausbau – sondern auch viele Unternehmen sollten jetzt in die Digitalisierung ihres Betriebs und ihrer Prozesse investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Was viele nicht wissen: Sie können dafür staatliche Unterstützung beantragen. Wer sich also schon immer einmal mit elektronischer Kommunikation und EDI-Verkehr beschäftigten wollte, für den ist jetzt die Zeit ideal. Es existieren zahlreiche Förderprogramme, die mittelständische Unternehmen bei der Einrichtung neuer IT-Infrastrukturen unterstützen. Und dazu gehören zweifellos auch EDI-Lösungen, für deren Einrichtung man sich am besten eines EDI-Dienstleisters bedient.
Übergeordnet gibt es die bundesweite Initiative „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Das Programm unterstützt selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, die in die Bereiche „Digitale Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ investieren wollen und dabei mit einem autorisierten Beratungsunternehmen zusammenarbeiten. Im Klartext: Wer sich mit EDI beschäftigt, erhält die Kosten für die Beauftragung eines Spezialisten wie der menten GmbH z.T. erstattet. Förderfähig sind 50 % der Projektkosten vor Steuern. Voraussetzung bei go-digital: Das Unternehmen hat weniger als 100 Beschäftigte, erzielte im Jahr vor Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro und besitzt eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung.
Auch in den einzelnen Bundesländern wird die Investition in neue Softwareprodukte, IT-Projekte und -dienstleistungen auf vielerlei Art unterstützt. So vergibt Bayern den „Digitalbonus“, der in zwei Förderbereiche eingeteilt ist: Digitalisierung und IT-Sicherheit. Mit ihren integrierten Sicherheitsmaßnahmen trifft die EDI-Lösung i‑effect® diese Voraussetzung ideal. „BIG Digital“ in Brandenburg, „DigiTrans“ in Mecklenburg-Vorpommern, „Mittelstand.innovation“ in Nordrhein-Westfalen sind weitere Beispiele – nahezu jede Landesregierung fördert Digitalisierungsbestrebungen kleiner und mittelständischer Unternehmen – Recherche lohnt sich!
Jetzt Kontakt aufnehmen! Zurück zur Übersicht