Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 12.09.2013)
§1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche auch zukünftigen - geschäftlichen Beziehungen mit unseren Kunden.
Der Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Anzeigen oder Erklärungen, die uns, der menten GmbH, gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung des Rücktritts oder der Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder haben per qualifi ziert elektronisch signierter EMail zu erfolgen.
§2 Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in Angeboten, Preislisten und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich.
Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerpreislisten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
§3 Auftragsbestätigung
Telefonisch oder mündlich erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich. Für uns tritt die Bindung mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch die Auslieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung ein.
Beanstandungen der Auftragsbestätigung sind innerhalb einer Woche nach Zugang zulässig. Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen. Bei Preis- oder Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin, sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.
§4 Urheber- und sonstige Schutzrechte
Die Nutzung von Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen oder Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen über gelieferte Hardoder Software ist nur im Rahmen unserer Lizenzbedingungen zulässig. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen Dokumenta tionen oder Handbücher insbesondere Dritten nicht zugänglich gemacht oder kopiert werden.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise werden nach unserer jeweils beim Vertragsschluss gültigen Preisliste berechnet, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Unsere Preise verstehen sich rein netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Lieferkosten sowie gegebenenfalls weiterer Nebenkosten (z. B. für Transportversicherung). Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
Zahlungen sind nach Rechnungsstellung und Lieferung, Erbringung der Dienstleistung oder Abnahme sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen zu leisten.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug und wir berechnen Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Verzugszinssatzes. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie Fälligkeitszinsen gem. § 353 HGB gegenüber Kaufl euten bleibt vorbehalten. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§6 Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist frei Haus Lieferung vereinbart, bleibt der Gefahrenübergang (§ 7) davon unberührt.
Vereinbarte oder bei Annahme der Bestellung von uns angegebene Liefertermine werden eingehalten. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspfl icht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Käufers gem. § 10 dieser AGB. Das Recht zur Teil-Lieferung und /oder Berechnung wird ausdrücklich vorbehalten.
Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften; in jedem Fall ist eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Der Verzugsschaden ist auf 5 % des Netto-Rechnungswertes der Ware, mit deren Lieferung wir uns in Verzug befi nden, beschränkt.
§7 Versendung - Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzö- gert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i. H. v. 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Monat beginnend mit der Lieferfrist oder mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
§8 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche gegenüber dem Kunden aus dem Vertragsverhältnis und einer laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Bei Verarbeitung der gelieferten Waren werden wir Eigentümer auch der neu hergestellten Sachen.
Der Käufer darf die gelieferten Waren oder die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen tritt er an uns zur Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspfl icht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt.
Etwaige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu melden. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
§9 Gewährleistung
Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend und in § 10 nichts anderes bestimmt ist.
Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepfl ichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepfl icht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließ- lich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
Ist die gelieferte Ware mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§10 Haftung
Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pfl ichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspfl icht (Verpfl ichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wegen einer Pfl ichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pfl ichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§11 Verjährung
Abweichend von § 438 Abs 1 Nr 3 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist oder gesetzlich vorgesehen ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Diese Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
Gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist (§ 438 Abs. 3 BGB und § 634a Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB) bleiben unberührt. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben ebenfalls Fall unberührt. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gem. § 10 gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§12 Teilwirksamkeit
Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind verpfl ichtet, an Stelle der unwirksamen Regelung eine rechtlich wirksame Regelung zu vereinbaren, welche die Parteien nach dem wirtschaftlichen Gewolltem und dem Zweck der Regelung vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Das gleiche gilt für Regelungslücken.
§13 Gerichtsstand und Rechtswahl
Der (auch internationale) Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit sowie mittelbar daraus entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Köln. Diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Vorschriften.